Häufig gestellte Fragen
Willkommen in unserem FAQ-Bereich! Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet werden, zögern Sie bitte nicht, uns direkt zu kontaktieren.
Wenn Sie Mitglied werden möchten, schicken Sie uns bitte eine Anfrage über das Kontaktformular oder per E-Mail. Wir melden uns bei Ihnen, sobald eine Neuaufnahme möglich ist. Je nach Wunsch vereinbaren wir dann einen Telefon-Termin, eine Online-Session oder einen Termin vor Ort in unserer Beratungsstelle.
Mitglied können ausschließlich Personen mit nichtselbstständigen Einkünften werden, also Arbeitnehmer:innen, Rentner:innen, Pensionär:innen und Student:innen – im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Ja. Die Mitgliedschaft gilt immer mindestens für ein Kalenderjahr und verlängert sich automatisch, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wird.
Die Mitgliedsbeiträge richten sich nach dem Einkommen. Bitte beachten Sie hierzu die Beitragstabelle. Zusätzlich wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 20,00 € erhoben.
Ja. Nach den Vorgaben des Steuerberatungsgesetzes (§ 4 Nr. 11 StBerG) dürfen Lohnsteuerhilfevereine ausschließlich für ihre Mitglieder tätig werden. Deshalb kann Ihre Steuererklärung nur im Rahmen einer Mitgliedschaft durchgeführt werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag sind alle Leistungen abgedeckt – von der Erstellung und fristgerechten Abgabe über den Schriftverkehr mit dem Finanzamt bis hin zur ganzjährigen steuerlichen Beratung.
Die Bearbeitung dauert in der Regel 4–8 Wochen, abhängig vom Umfang Ihrer Unterlagen und der Auslastung.
Ihre Mitgliedsnummer wurde Ihnen während der Beratung mitgeteilt und ist außerdem auf Ihrer Beitrittserklärung vermerkt. Falls Sie Ihre Mitgliedsnummer nicht finden, können Sie uns gerne kontaktieren. Zur Identifizierung stellen wir Ihnen ein paar Fragen, um datenschutzgerecht sicherzustellen, dass es sich wirklich um Ihre Person handelt.
Bitte kontrollieren Sie unsere Öffnungszeiten auf unserer Google-Seite, da sich diese gelegentlich ändern können.
Bevor wir Ihnen am Telefon eine Auskunft geben können, stellen wir Ihnen einige Fragen zur Identifizierung. Uns ist der Schutz Ihrer Daten sehr wichtig. Aus diesem Grund können wir hier nicht im Detail erläutern, welche Fragen gestellt werden, da dies sonst die Sicherheit der Abfrage beeinträchtigen würde.
Sie können uns Ihre Beschwerde über unsere Webseite unter „Ihr Anliegen“ weiterleiten. Sobald Sie uns im Detail erläutern, womit Sie nicht zufrieden sind oder was genau passiert ist, kümmern wir uns gerne zeitnah um Ihr Anliegen, damit wir gemeinsam eine Lösung finden.
Ihr Mitgliedsbeitrag umfasst die Erstellung und fristgerechte Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung sowie eine Vorabberechnung des voraussichtlichen Steuerergebnisses. Darüber hinaus übernehmen wir den gesamten Schriftverkehr mit dem Finanzamt, prüfen Ihre Steuerbescheide und stehen Ihnen das ganze Jahr über für steuerliche Beratung zur Verfügung – selbstverständlich stets im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Erforderliche Einsprüche legen wir für Sie ein, sofern uns diese rechtzeitig erreichen. Bitte beachten Sie, dass bestimmte Schreiben mit Fristen ausschließlich direkt an Sie per Post zugestellt werden. Damit wir fristgerecht für Sie tätig werden können, sind wir auf Ihre rechtzeitigen Mitteilungen angewiesen. Bei kurzfristigen Mitteilungen Ihrerseits, die uns nur wenige Tage vor Ablauf einer Frist erreichen, ist eine sofortige Bearbeitung nicht in jedem Fall möglich.
Ja. Wenn Sie gemeinsam eine Steuererklärung abgeben, ist die Beratung für beide Partner:innen im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Eine Übersicht der benötigten Unterlagen finden Sie in unserer Checkliste auf unserer Webseite. Typischerweise gehören dazu Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbescheide, Nachweise über Versicherungen, Werbungskosten und Spenden, Unterlagen zu Kindern sowie Belege zu Vermietung, Kapitaleinkünften und Sonderausgaben. Den bevorzugten Upload-Zugang übersenden wir Ihnen vor Ihrer Beratung. Bitte vermeiden Sie große E-Mail-Anhänge.
Ihre Steuererklärung wird von uns bearbeitet, sobald uns alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, offene Rückfragen oder Unklarheiten geklärt sind und keine Beiträge mehr ausstehen. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass das Finanzamt eine vollständige und ordnungsgemäße Erklärung erhält.
Ja – Einsprüche und Klärungen mit dem Finanzamt gehören zu unseren Leistungen. Erforderliche Einsprüche legen wir für Sie ein, sofern uns diese rechtzeitig erreichen. Bitte beachten Sie, dass bestimmte Schreiben mit Fristen ausschließlich direkt an Sie per Post zugestellt werden. Damit wir fristgerecht für Sie tätig werden können, sind wir auf Ihre rechtzeitigen Mitteilungen angewiesen. Bei kurzfristigen Mitteilungen Ihrerseits, die uns nur wenige Tage vor Ablauf einer Frist erreichen, ist eine sofortige Bearbeitung nicht in jedem Fall möglich.
Der digitale Zugriff ist sicher und schnell, er macht große E-Mail-Anhänge überflüssig und ermöglicht eine direkte Bearbeitung.
Ja – Sie können Unterlagen auch persönlich oder per Post abgeben. Digitaler Upload wird jedoch bevorzugt, da er Zeit spart.
Ja – sprechen Sie uns an, wir finden gemeinsam eine Lösung (z. B. Abgabe vor Ort oder Postversand).
Auch dann können Sie Mitglied bleiben und beraten werden, solange die Einkünfte in den gesetzlichen Rahmen fallen.
Das hängt vom Einzelfall ab. Wenn weiterhin Einkünfte in Deutschland versteuert werden müssen, ist eine Beratung möglich.
Nein – Sie brauchen nicht vor Ort anwesend sein. Sie können uns Ihr Dokument gerne per E-Mail oder per Post zukommen lassen.
Ja – dies gehört zu unserer ganzjährigen Beratung.
Das Finanzamt kann Verspätungszuschläge erheben. Wir unterstützen Sie rechtzeitig, ggf. auch mit Fristverlängerungen.
Wir kümmern uns um die Kommunikation mit dem Finanzamt und stellen die notwendigen Informationen oder Belege direkt für Sie zusammen. Sollten uns bestimmte Belege oder weitere Informationen fehlen, werden wir diese direkt bei Ihnen anfragen.
Wir übernehmen für Sie den gesamten Schriftverkehr mit dem Finanzamt, prüfen Ihre Steuerbescheide sorgfältig und legen bei Bedarf Einsprüche ein. Damit wir fristgerecht für Sie tätig werden können, ist es wichtig, dass uns entsprechende Unterlagen und Mitteilungen rechtzeitig erreichen. Bitte beachten Sie, dass bestimmte Schreiben mit Fristen ausschließlich direkt an Sie per Post zugestellt werden. Bei sehr kurzfristigen Mitteilungen, die uns nur wenige Tage vor Ablauf einer Frist erreichen, können wir nicht in jedem Fall eine sofortige Bearbeitung gewährleisten.
Nein. Lohnsteuerhilfevereine dürfen nach dem Steuerberatungsgesetz (§ 4 Nr. 11 StBerG) nur für Arbeitnehmer, Rentner, Pensionäre und Unterhaltsempfänger tätig werden. Selbstständige und Gewerbetreibende, auch mit einem Kleingewerbe können wir daher nicht betreuen.
Wir informieren Sie bei individuellen Anliegen telefonisch oder per E-Mail. Allgemeine Neuigkeiten veröffentlichen wir auf unserer Google-Seite, damit alle unsere Mitglieder informiert werden.
Der Bescheid wird uns vom Finanzamt zugeschickt. Wir prüfen ihn anschließend sorgfältig und informieren Sie über das Ergebnis. Sollte der Bescheid bei Ihnen ankommen, bitten wir Sie, uns diesen zeitnah zuzusenden, damit wir die Ergebnisse prüfen und ggf. bei Fehlern rechtzeitig Einspruch einlegen können.
Wir bieten Telefon- und Online-Termine an. Eine Beratung per Video gibt es derzeit nicht.
Sie müssen nicht kündigen. Teilen Sie uns einfach Ihre neue Adresse mit – Ihre Mitgliedschaft bleibt bestehen.
Ja – der Beitrag kann in Ihrer Steuererklärung als Steuerberatungskosten berücksichtigt werden.
Ja, sofern steuerpflichtige Einkünfte vorliegen (z. B. Nebenjob, Ausbildung).
Eine Kündigung ist jeweils zum Jahresende möglich. Damit sie wirksam wird, muss Ihre schriftliche Kündigung spätestens am 30. September bei uns eingehen.
Ja, Sie können eine Kündigung schriftlich und unterschrieben widerrufen. Erfolgt dies rechtzeitig, bleibt Ihre Mitgliedschaft bestehen.
Bitte senden Sie uns keine großen Dateianhänge per E-Mail. Anhänge über 10 MB werden automatisch blockiert. Kontaktieren Sie uns stattdessen, damit wir Ihnen einen sicheren Upload-Link bereitstellen können. Aus Sicherheitsgründen nehmen wir außerdem keine .zip- oder .rar-Archive sowie passwortgeschützte Dateien entgegen, da diese ein erhöhtes Risiko für Schadsoftware darstellen. Sollte einer dieser Fälle zutreffen, wird Ihre E-Mail automatisch abgewiesen und kann uns nicht zugestellt werden.
Wir erhalten täglich eine sehr hohe Anzahl an Anrufen. Da wir keine zentrale Telefonzentrale betreiben, können wir nur eine begrenzte Anzahl von Gesprächen gleichzeitig annehmen, die je nach Anliegen auch mehr Zeit in Anspruch nehmen können. Aus diesem Grund stehen wir nicht jederzeit sofort telefonisch zur Verfügung und es kann vorkommen, dass Sie uns nicht direkt erreichen. Falls Sie uns telefonisch nicht erreichen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Bei dringenden Angelegenheiten, insbesondere wenn es um Fristen geht, können Sie uns auch persönlich während unserer Öffnungszeiten aufsuchen. Bitte beachten Sie: Kurzfristige Fristen können wir nicht sofort bearbeiten. Melden Sie sich daher rechtzeitig mit mindestens 2–4 Wochen Vorlaufzeit, damit wir Ihre Fristen zuverlässig einhalten können.
Ja – unsere Beratung ist ganzjährig möglich, z. B. bei Steuerklassenwahl, Kindergeld, Riester/Rürup-Verträgen oder bei Änderungen Ihrer Einkommenssituation.
Sie können Ihre Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen. Senden Sie dazu einfach eine E-Mail an datenschutz@tican-krone.de. Bitte beachten Sie: Ein Widerruf kann dazu führen, dass wir bestimmte Leistungen nicht mehr oder nur eingeschränkt erbringen können. Nach Beendigung Ihrer Mitgliedschaft werden Ihre Daten gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht, soweit keine rechtlichen Pflichten zur weiteren Speicherung bestehen.
Am besten früh im Jahr, sobald Ihre Unterlagen vollständig vorliegen. So verkürzen Sie die Bearbeitungszeit und erhalten eine mögliche Steuererstattung schneller.
Wir dürfen keine selbstständigen Einkünfte beraten. Einnahmen aus Vermietung oder Kapitalerträgen werden nur im Rahmen der gesetzlichen Befugnis berücksichtigt.