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Häufig gestellte Fragen
Willkommen in unserem FAQ-Bereich! Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet werden, zögern Sie bitte nicht, uns direkt zu kontaktieren.
Wenn Sie Mitglied werden möchten, schicken Sie uns bitte eine Anfrage über das Kontaktformular oder per E-Mail. Wir melden uns bei Ihnen, sobald eine Neuaufnahme möglich ist. Je nach Wunsch vereinbaren wir dann einen Telefon-Termin, eine Online-Session oder einen Termin vor Ort in unserer Beratungsstelle.
Mitglied können ausschließlich Personen mit nichtselbstständigen Einkünften werden, also Arbeitnehmer:innen, Rentner:innen, Pensionär:innen und Student:innen – im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Ja. Die Mitgliedschaft gilt immer mindestens für ein Kalenderjahr und verlängert sich automatisch, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wird.
Die Mitgliedsbeiträge richten sich nach dem Einkommen. Bitte beachten Sie hierzu die Beitragstabelle. Zusätzlich wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 20,00 € erhoben.
Ja. Nach den Vorgaben des Steuerberatungsgesetzes (§ 4 Nr. 11 StBerG) dürfen Lohnsteuerhilfevereine ausschließlich für ihre Mitglieder tätig werden. Deshalb kann Ihre Steuererklärung nur im Rahmen einer Mitgliedschaft durchgeführt werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag sind alle Leistungen abgedeckt – von der Erstellung und fristgerechten Abgabe über den Schriftverkehr mit dem Finanzamt bis hin zur ganzjährigen steuerlichen Beratung.