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Häufig gestellte Fragen

Willkommen in unserem FAQ-Bereich! Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet werden, zögern Sie bitte nicht, uns direkt zu kontaktieren.

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Wie kann ich Mitglied werden?
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Wenn Sie Mitglied werden möchten, schicken Sie uns bitte eine Anfrage über das Kontaktformular oder per E-Mail. Wir melden uns bei Ihnen, sobald eine Neuaufnahme möglich ist. Je nach Wunsch vereinbaren wir dann einen Telefon-Termin, eine Online-Session oder einen Termin vor Ort in unserer Beratungsstelle.

Wer kann Mitglied werden?
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Mitglied können ausschließlich Personen mit nichtselbstständigen Einkünften werden, also Arbeitnehmer:innen, Rentner:innen, Pensionär:innen und Student:innen – im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Gibt es eine Mindestlaufzeit der Mitgliedschaft?
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Ja. Die Mitgliedschaft gilt immer mindestens für ein Kalenderjahr und verlängert sich automatisch, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wird.

Wie hoch sind die Mitgliedsbeiträge?
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Die Mitgliedsbeiträge richten sich nach dem Einkommen. Bitte beachten Sie hierzu die Beitragstabelle. Zusätzlich wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 20,00 € erhoben.

Muss ich Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein sein, damit meine Steuererklärung erstellt wird?
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Ja. Nach den Vorgaben des Steuerberatungsgesetzes (§ 4 Nr. 11 StBerG) dürfen Lohnsteuerhilfevereine ausschließlich für ihre Mitglieder tätig werden. Deshalb kann Ihre Steuererklärung nur im Rahmen einer Mitgliedschaft durchgeführt werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag sind alle Leistungen abgedeckt – von der Erstellung und fristgerechten Abgabe über den Schriftverkehr mit dem Finanzamt bis hin zur ganzjährigen steuerlichen Beratung.

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