Können Sie auch meine Steuererklärung übernehmen, wenn ich ein Kleingewerbe angemeldet habe?

Nein. Lohnsteuerhilfevereine dürfen nach dem Steuerberatungsgesetz (§ 4 Nr. 11 StBerG) nur für Arbeitnehmer, Rentner, Pensionäre und Unterhaltsempfänger tätig werden. Selbstständige und Gewerbetreibende, auch mit einem Kleingewerbe können wir daher nicht betreuen.

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