Wer kann Mitglied werden?
Mitglied können ausschließlich Personen mit nichtselbstständigen Einkünften werden, also Arbeitnehmer:innen, Rentner:innen, Pensionär:innen und Student:innen – im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.
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