Die Lohnsteuererklärung:
Eine strategische Möglichkeit, Ihre finanzielle Situation optimal zu gestalten.

In der sorgfältigen Aufstellung Ihrer Lohnsteuererklärung liegt nicht nur Ordnung, sondern auch die Möglichkeit, das Beste aus Ihrem finanziellen Puzzle zu formen. Wir helfen Ihnen dabei.

Unser Verein LohnsteuerhilfevereinTican (Krone) e.V.

Unser Lohnsteuerhilfeverein wurde am 30. Januar 1991 von der Oberfinanzdirektion Frankfurt anerkannt und bietet seit über 30 Jahren Unterstützung und Beratung für Angestellte, Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen der Mitgliedschaft.

Steuererklärungen

Anträge und Beratung

Abfindung

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Übersicht unserer
Leistungen

Steuererklärungen

• Erstellung und Einreichung Ihrer Steuererklärung
• Überprüfung und Einsprüche gegen Steuerbescheide
• Beratung zu Steuersparmöglichkeiten

Anträge und Beratung

• Anträge auf Wohnungsbauprämie und Lohnsteuerermäßigung
• Beratung zur optimalen Steuerklassenwahl
• Betreuung bei Vermietung und Verpachtung

Abfindung

• Abfindung  in der Steuererklärung erfassen
• Steuervergünstigungen für Abfindungen nutzen
• Steuerlast durch gezielte Maßnahmen senken.

Drei Jahrzehnte Kompetenz und Vertrauen

Seit über 30 Jahren ist der Lohnsteuerhilfeverein Tican (Krone) e.V. Ihr verlässlicher Partner in der Steuerberatung. Unsere langjährige Expertise und unser Engagement sorgen dafür, dass Sie Ihre Steuerangelegenheiten stressfrei und erfolgreich gestalten können. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und lassen Sie uns gemeinsam Ihre steuerlichen Ziele erreichen.

“Ein herzliches Willkommen: Über 30 Jahre Erfahrung und Kompetenz aus erster Hand”

Als Vorstandsvorsitzender des Lohnsteuerhilfevereins Tican (Krone) e.V. möchte ich Ihnen unsere langjährige Erfahrung und Expertise ans Herz legen. Seit über 30 Jahren sind wir mit Leidenschaft und Engagement in der Steuerberatung tätig und begleiten unsere Mitglieder kompetent durch die oft komplexe Welt der Steuererklärungen. Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur rechtssichere und präzise Beratungen anzubieten, sondern auch eine persönliche Betreuung, die Ihre individuellen Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt. Durch unsere langjährige Erfahrung wissen wir, wie wichtig es ist, jedes Detail genau zu beachten und Sie bestmöglich zu unterstützen, um Ihre steuerlichen Angelegenheiten stressfrei und erfolgreich zu gestalten. Die Basis unseres Handelns sind unsere Grundwerte: Fachliche Kompetenz, Vertrauen, Transparenz, Engagement und Zuverlässigkeit. Diese Werte prägen unsere Arbeit und sorgen dafür, dass Sie sich auf unsere Unterstützung verlassen können. Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg zu einer optimalen Steuerberatung zu begleiten und stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

Asım Tozoğlu

Vorstandvorsitzender

Häufig gestellte Fragen

Willkommen in unserem FAQ-Bereich! Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet werden, zögern Sie bitte nicht, uns direkt zu kontaktieren.

Wie kann ich Mitglied werden?
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Wenn Sie Mitglied werden möchten, schicken Sie uns bitte eine Anfrage über das Kontaktformular oder per E-Mail. Wir melden uns bei Ihnen, sobald eine Neuaufnahme möglich ist. Je nach Wunsch vereinbaren wir dann einen Telefon-Termin, eine Online-Session oder einen Termin vor Ort in unserer Beratungsstelle.

Wer kann Mitglied werden?
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Mitglied können ausschließlich Personen mit nichtselbstständigen Einkünften werden, also Arbeitnehmer:innen, Rentner:innen, Pensionär:innen und Student:innen – im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Gibt es eine Mindestlaufzeit der Mitgliedschaft?
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Ja. Die Mitgliedschaft gilt immer mindestens für ein Kalenderjahr und verlängert sich automatisch, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wird.

Wie hoch sind die Mitgliedsbeiträge?
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Die Mitgliedsbeiträge richten sich nach dem Einkommen. Bitte beachten Sie hierzu die Beitragstabelle. Zusätzlich wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 20,00 € erhoben.

Muss ich Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein sein, damit meine Steuererklärung erstellt wird?
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Ja. Nach den Vorgaben des Steuerberatungsgesetzes (§ 4 Nr. 11 StBerG) dürfen Lohnsteuerhilfevereine ausschließlich für ihre Mitglieder tätig werden. Deshalb kann Ihre Steuererklärung nur im Rahmen einer Mitgliedschaft durchgeführt werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag sind alle Leistungen abgedeckt – von der Erstellung und fristgerechten Abgabe über den Schriftverkehr mit dem Finanzamt bis hin zur ganzjährigen steuerlichen Beratung.

Ihr Vorteil mit unserem Lohnsteuerverein
Jetzt Kontakt aufnehmen!
Als Mitglied unseres Lohnsteuervereins profitieren Sie von gezielter Unterstützung und Expertenwissen. Erfahren Sie, wie wir Ihre Lohnsteuerangelegenheiten optimieren können. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.